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Verbot religiöser Beschneidungen

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TERRE DES FEMMES begrüßt Urteil zum Verbot religiöser Beschneidungen –  In einem wegweisenden Urteil hat das Landgericht Köln gestern entschieden, dass religiös motivierte Beschneidungen an Kindern in Deutschland verboten sind. Weder die Einwilligung der Eltern noch die Religionsfreiheit rechtfertigen die Vorhautbeschneidung an Jungen, wenn diese nicht medizinisch notwendig ist – so das Gericht.

„Wir begrüßen dieses Urteil“, so Irmingard Schewe-Gerigk, Vorstandsvorsitzende von TERRE DES FEMMES. „Es zeigt deutlich, dass die körperliche Unversehrtheit von Kindern nicht mit religiösen Argumenten verletzt werden darf.“

TERRE DES FEMMES setzt sich seit 30 Jahren für die körperliche Unversehrtheit von Mädchen ein. Insbesondere die Praktik der weiblichen Genitalverstümmelung, die jährlich drei Millionen Mädchen weltweit über sich ergehen lassen müssen, hat lebenslange gesundheitliche Folgen. Die Weltgesundheitsorganisation geht davon aus, dass bis zu einem Viertel der Betroffenen an den kurz- und langfristigen Folgen sterben.

Quelle: Medienmitteilung Terre des Femmes / 27. Juni 2012


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